Egal ob selbstgenutzt oder vermietet – ab 2025 werden Grundstücke und Gebäude neu besteuert. Das Ziel: Eine gerechtere Grundsteuerberechnung. Bei der dafür notwendigen Neubewertung ist „Amtshilfe“ gefordert: Jeder, der ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt, muss die Daten für die Ermittlung des Grundsteuerwerts rechtzeitig den zuständigen Behörden liefern – in Form der Grundsteuererklärung.