
Mühlen (ots) – Leider ist die Bezeichnung ‚Sachverständiger‘ nicht geschützt. Das hat zur Folge, dass neben den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen des Tischlerhandwerks auch selbsternannte Sachverständige Beurteilungen vornehmen. Aufgrund mangelnder Fachkenntnisse sind ihre Gutachten jedoch häufig falsch. Was zeichnet einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Tischlerhandwerk aus?
Für jeden öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen führen die Handwerkskammern ein „Fortbildungskonto“. Dieses Fortbildungskonto enthält Angaben zu Daten, Dauer und Themen der besuchten Fortbildungsveranstaltungen. Außerdem wird die Anzahl der erworbenen Fortbildungspunkte insgesamt und der Fortbildungspunkte, die auf die jeweils genannte Veranstaltung entfallen, angegeben. Diese Details dienen als Nachweis, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger über ein hohes Maß an Fachwissen und persönlicher Eignung verfügt.
Es hat sich gezeigt, dass die meisten Streitfälle im Bereich des Tischlerhandwerks Mängel betreffen, die aus bauseitigen Montage- oder Planungsfehlern resultieren. Bezüglich der Leistungsbeschreibung wird oftmals von falschen Erwartungen ausgegangen bzw. die vereinbarte Beschaffenheit wird nicht geliefert. Nicht selten kommt es auch vor, dass die gesamte Lieferkette – dazu gehören Sägewerk, Importeur, Händler, Handwerksbetrieb und Bauherr – dem Text der Lieferscheine vertraut hat, am Ende jedoch ein gänzlich ungeeignetes Material oder Produkt beim Bauherrn montiert bzw. verbaut wird. Dies wird z. B. in der folgenden Abbildung deutlich: Hier wurden Terrassendielen der Holzart Bangkirai geordert. Das dem Bauherrn gelieferte Holz ist jedoch gänzlich ungeeignet, denn es hatte nur eine Lebensdauer von knapp zwei Jahren – vorgesehen sind hier 15 bis 25 Jahre!
Für einen Sachverständigen ist es unmöglich, für alle Bereiche des Tischlerhandwerks ein gleichermaßen qualitätvolles, kompetentes Gutachten zu erstellen. So dürfte ein für Küchen spezialisierter Sachverständiger ganz erhebliche Schwierigkeiten haben, ein Holzfenster oder eine Haustür zu begutachten. Deshalb sollte sich jeder Sachverständige Schwerpunkte setzen und diese klar definieren. Hier stellt sich die Frage, ob ein Bausachverständiger z. B. ein Architekt, der meist alle handwerklichen Gewerke beurteilt, überhaupt über dieselbe fachliche Kompetenz verfügen kann wie ein handwerklicher, in seinem Gewerk spezialisierter Sachverständiger, der darüber hinaus klare Schwerpunkte gesetzt hat. Insofern wäre es wünschenswert, wenn auch Bausachverständige ihre Schwerpunkte klar definieren, um den hohen juristischen Ansprüchen gerecht zu werden.
Zwar unterliegt die folgende Auflistung keiner empirischen wissenschaftlichen Untersuchung. Erfahrungen zeigen jedoch, dass Streitfälle im Tischlerhandwerk in der Regel folgende Bereiche betreffen:
1. Holzfenster und Außentüren
– undichte Bauanschlussfugen, Lackschäden, unzureichende Befestigung
am Baukörper, Schimmelbildung in der Fensterlaibung, zu schwere
Bedienkräfte, fehlende Barrierefreiheit
2. Holzfußböden
– zu feuchter Untergrund, ungeeignetes Raumklima, unzureichend
verklebte Materialien in den Bereichen Massivholzdielen,
Stabparkett, Mosaikparkett, Holzpflaster, Fertigparkett, falsch
eingebaute Terrassendielen
3. Einbruchhemmende Bauteile
– fehlende Prüfzeugnisse, falsche Befestigung am Baukörper,
unzureichende Glasbefestigung, falsche Holzauswahl
4. Treppen
– fehlende Standsicherheit, unzureichende Holzverbindungen,
Lackschäden
5. Möbel und Küchen
– Flasche Befestigung von Hängeschränken am Baukörper, Lackschäden
Weitere nützliche Informationen über die Tätigkeit eines Sachverständigen im Tischlerhandwerk sind auf der Internetseite www.ankert-sachverstaendiger.de aufgeführt.
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